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Das Röteln-Virus: Unterbrechung der endemischen Transmission in Deutschland

Die Einführung der Röteln-Impfung 1974 ist eine Erfolgsgeschichte in der Bekämpfung der konnatalen Röteln-Embryofetopathie. Da der Mensch der einzige Wirt für das Rubella-Virus ist und eine hocheffiziente Impfung zur Verfügung steht, ist eine weltweite Elimination des Röteln-Virus möglich und Ziel der nationalen und internationalen Gesundheitspolitik.

DR. MED. ANITA DURST-JANCZAK

Die Röteln-Inzidenz in Deutschland lag 2020 bei 0,008 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Der letzte Fall einer konnatalen Röteln-Embryofetopathie wurde in Deutschland im Jahr 2015 registriert. Aufgrund der nur sporadisch auftretenden Röteln-Fälle hat die WHO die endemische Transmission des Röteln-Virus

im Jahr 2020 in Deutschland für beendet erklärt. Um eine langfristige Röteln-Elimination zu erreichen, muss eine Immunität von 95 % der Bevölkerung aufrechterhalten werden. Bei jungen Erwachsenen in Deutschland liegt die Immunität teilweise < 90 %.

Besonders schützenswert sind hierbei schwangere Frauen. Das Risiko eines Aborts oder einer schweren Fehlbildung ist bei einer transplazentaren Infektion im ersten Trimenon mit bis zu 90 % extrem hoch. Eine spezifische Therapie existiert nicht. Bei Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch sollte eine Röteln-Immunität vorliegen und anhand des Impfausweises dokumentiert werden. Nach einer zweifachen Impfung mit dem attenuierten MMR-Impfstoff kann von einer lebenslangen Immunität ausgegangen werden. Eine serologische Kontrolle des Impferfolges ist nicht notwendig.

Das Röteln-IgG kann nach Infektion oder Impfung im Laufe des Lebens unterhalb die Nachweisgrenze der Testsysteme sinken. Dennoch ist im Fall einer Röteln-Exposition ein Immunschutz durch die zelluläre Immunität vorhanden, der labormedizinisch nicht erfasst wird.

Die serologische Bestimmung des Röteln-IgG bei Schwangeren wird daher nur bei unklarem Impfstatus empfohlen (z. B. kein Impfnachweis vorhanden oder nur einmalig geimpft). Bei begründetem Verdacht auf eine akute Röteln-Infektion wird die Bestimmung des Röteln-IgM, des Röteln-IgG (ggf. inklusive IgG-Avidität und Immunoblot) und eine PCR (Rachenabstrich, Urin) empfohlen.

In der aktuellen epidemiologischen Lage ist die routinemäßige Bestimmung des Röteln-IgM bei asymptomatischen Schwangeren ohne Verdacht, Exposition oder Risikofaktoren jedoch nicht sinnvoll. Insbesondere in der Schwangerschaft kann es zu unspezifischen IgM-Reaktivitäten kommen. Ursachen sind z. B. eine unspezifische IgM-Persistenz nach Impfung, eine polyklonale B-Zellaktivierung im Rahmen anderer Infektionen (z. B. mit dem Epstein-Barr-Virus, Cytomegalievirus, Parvovirus B19) oder eine Kreuzreaktivität anderer Ursache (z. B. Rheumafaktoren).

Fazit: Nach zweifacher MMR-Impfung ist bei Immungesunden von einer Röteln-Immunität auszugehen, ohne dass eine serologische Kontrolle erfolgen muss.


Literatur:

  1. 1. AWMF-Leitlinie: 093-001l_S2k_Labordiagnostik-schwangerschaftsrelevanter-Virusinfektionen. 2022-02
  2.  https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Roeteln.html
  3. Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2020. Erscheinungsdatum: 20. September 2021